Als einer der ersten in Deutschland, der 2007 den Titel Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT) führen durfte, liegt der besondere Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Roger Gabor in den Bereichen Softwarerecht und Datenschutzrecht. Der Expertise vertrauen führende Automobilzulieferkonzerne, Unternehmen aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor, Software-Häuser, Werbe- und Kommunikationsagenturen, Callcenter, Krankenhäuser, Webshops, traditionell der Fahrzeughandel, Lieferanten der Nutzfahrzeug- und Automobilindustrie, Große Kreisstädte und Gemeinden, sowie Verlage, für die IP- und IT-Rechte durchgesetzt werden, insbesondere in Quellcode-Streitigkeiten.
Ziel war ein reduzierter und auf das Angebotsspektrum fokussierter Webauftritt. Gleichzeitig sollte die Kreation den Tätigkeitsbereich der Kanzlei unmissverständlich transportieren.
Das neue Logo bringt die Segmentierung auf den Punkt. Die harmonische Einheit zwischen Paragraphenzeichen und Anfangsbuchstaben des Anwaltsnamen ergibt eine einfache und plakative Bildmarke. Innerhalb des Webauftritts reduziert sich die Bild-Wortmarke durch eine Scroll-Animation auf die reine Bildmarke. Selbige fungiert zukünftig auch als Profilbild innerhalb von sozialen Netzwerken, als Favicon oder als dreidimensionales Gestaltungselement in unterschiedlichen Kommunikationskanälen.
In Zukunft kommen 2 Schriftklassen zum Einsatz: eine lineare und eine serifenbetonte Schrift. Hierdurch wird ein Spannungsfeld innerhalb der Typografie erzeugt.
Die Farbwelt lebt von seiner wertigen und technischen Anmutung. Das gedeckte Grün wird durch ein hell leuchtendes „Digitalgrün“ flankiert. Die weitere Primärfarbe „Orange“ setzt Akzente und fungiert zugleich als Navigationsfarbton. Das Farbklima innerhalb aller Gestaltungskanäle lebt von dem großzügigen Umgang mit hellen und dunklen Flächen.
Speziell für den Kunden entwickelte Icons erhalten innerhalb des neuen Webauftritts Microanimationen.
Die Illustrationswelt greift das neue Farbspektrum auf und erhält durch Scroll-Trigger im Webauftritt eine zusätzliche Erzählebene. Als Gegenpol zu den farbigen grafischen Elementen kommt eine monotone Bildwelt zum Einsatz. Diese wird in den Headerbildern durch einen Interferenz-Effekt ergänzt, um auch hier eine subtile Brücke zu dem Fachbereich der Kanzlei zu schlagen, bzw. diesen auf der visuellen Ebene zu stützen.
Das neue Corporate Design lebt von seiner technisch anmutenden, aber zugleich wertigen Farbwelt, der monotonen Bildwelt und einem reduzierten Umgang mit allen Gestaltungselementen. Das neue Logo bringt die Segmentierung auf den Punkt.
Mikroanimationen innerhalb der neuen Webpräsenz und der Einsatz von Illustrationen stützen die individuellen digitalen Themenfelder der Kanzlei. Der großzügige Einsatz der Typografie samt Vermengung von 2 Schriftklassen schafft zusätzliche Spannung innerhalb der Webseite Akzente und fungiert zugleich als Navigationsfarbton. Das Farbklima innerhalb aller Gestaltungskanäle lebt von dem großzügigen Umgang mit hellen und dunklen Flächen.